Eine Zulassungsbescheinigung erhalten Sie bei der Anmeldung eines Fahrzeuges auf der zuständigen Zulassungsbehörde. Die Zulassungsbescheinigung besteht aus zwei Teilen.
Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2005 zugelassen worden sind, haben noch den alten Fahrzeugschein sowie den Fahrzeugbrief. Bei einer Ummeldung aufgrund von Halterwechsel oder einem Umzug werden Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt.