Nur mit einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) können Sie ein Auto zulassen. Wir beantworten dazu alle Fragen. Zum Beispiel, wie Sie schnell eine eVB bekommen, wie lange sie gültig ist und wann Sie diese benötigen.
Eine eVB-Nummer bekommen Sie vom Kfz-Versicherer Ihrer Wahl. Dafür stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz für ein konkretes Fahrzeug.
Das hängt von der Versicherungsgesellschaft ab.
Innerhalb des Gültigkeitzeitraumes können Sie die eVB-Nummer jederzeit für die Zulassung des Pkw nutzen. Danach verfällt sie automatisch.
Die eVB-Nummer ist ein 7-stelliger Code aus Buchstaben und Zahlen.Die ersten beiden Zeichen sind das Kürzel des Kfz-Versicherers. Die übrigen 5 Zeichen werden zufällig generiert:
Die Buchstaben O und I werden nicht verwendet, um Verwechslungen mit den Zahlen 0 und 1 zu vermeiden.Die Zulassungsstellen können anhand des Codes auf die bei der Versicherungsgesellschaft hinterlegten Informationen über das Fahrzeug und den Versicherungsnehmer zugreifen.
Sie benötigen eine Versicherungsbestätigung für die Zulassung. Eine eVB-Nummer müssen Sie in diesen Fällen vorlegen:
• Erstzulassung eines Fahrzeuges
• Halterwechsel
• Fahrzeugwechsel
• Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeuges
• Ummeldung wegen Umzuges (wenn sich der Zulassungsbezirk ändert)
• Bei meldepflichtigen Veränderungen am Fahrzeug (beispielsweise Tuning)
• Bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
1. Es vereinfacht und beschleunigt das Zulassungsverfahren.
2. Die eVB-Nummer ist relativ fälschungssicher, Missbrauch wird so erschwert.
Ja, das geht. Widerrufen Sie beispielsweise den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen und wechseln die Versicherung, ist der erste Abschluss damit erledigt.
Sie zahlen dann lediglich für den kurzen Zeitraum, in dem der erste Versicherungsschutz aktiv war.
Es kann vorkommen, dass die Zulassungsstelle die von Ihnen vorgelegte eVB-Nummer nicht akzeptiert.
Der Grund kann sein, dass die damit abgefragten Versicherungsdaten nicht mit denen im Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen.
So muss beispielsweise die eVB-Nummer auf den Namen des Fahrzeughalters ausgestellt sein.
Gibt es hier Probleme, rufen Sie umgehend Ihre Kfz-Versicherung an. Die Mitarbeiter im Kundenservice können Ihnen sicher weiterhelfen und die Daten aktualisieren.
Dann erhalten Sie direkt eine neue eVB-Nummer, mit der Sie das Auto zulassen können.
Nein, es wird keine gesonderte eVB-Nummer ausgestellt.
Der Grund: Für die Zulassung ist eine freiwillige Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) unerheblich.
Ja. Da die damit abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen gehört, darf ein Versicherungsunternehmen Ihren Aufnahmeantrag nicht ablehnen – und zwar unabhängig davon, wie es um Ihre Bonität laut Schufa bestellt ist.
Aber keine Regel ohne Ausnahmen:
Bei Privatinsolvenz oder eidesstattlichen Versicherung gegenüber einem Gerichtsvollzieher kann die Versicherung die Erteilung einer eVB-Nummer ablehnen. Das gilt auch, wenn Sie in der Vergangenheit bereits dort Kunde waren.
Eine Kaskoversicherung hingegen kann eine Autoversicherung ohne Angaben von Gründen ablehnen.
Nein, Sie benötigen weitere Dokumente und Nachweise, um ein Fahrzeug zuzulassen. Welche das sind, erfahren Sie hier »