Der Kfz-Versicherer arbeitet dafür mit Werkstätten zusammen, mit denen die Gesellschaft Rahmenverträge geschlossen hat.
Der Kunde hat keinen Einfluss darauf, ob sein Pkw in einer Markenwerkstatt oder einer freien Kfz-Werkstätte beziehungsweise in einer Filiale einer Werkstattkette repariert wird.
Die Vertragswerkstatt der Autoversicherung ist jedoch dazu verpflichtet, beschädigte Fahrzeuge fachgerecht anhand der Herstellervorgaben instand zu setzen.

Vorteile einer Werkstattbindung

In der Regel profitiert ein Versicherter gleich mehrfach von einer Werkstattbindung:

Versicherungsnehmer, die eine Werkstattbindung eingegangen sind und ihr Fahrzeug im Kasko-Schadenfall dennoch in eine andere Werkstatt bringen, müssen mit einer Vertragsstrafe rechnen.
Dies kann sich in einer Erhöhung der Selbstbeteiligung oder prozentualen Beteiligung am Reparaturbetrag widerspiegeln.