Wie kann ich bei der Kfz-Versicherung sparen?
Wo kann ich den Gebrauchten ummelden?
Welche Unterlagen brauche ich?
Was kostet der Halterwechsel?
Antworten auf Ihre Fragen

Was ist mit der Kfz-Versicherung?

Bevor Sie einen Gebrauchtwagen neu auf sich zulassen können, benötigen Sie eine Kfz-Versicherung.
Da es sich faktisch um eine Neuanmeldung eines Fahrzeuges handelt, dürfen Sie Ihren Kfz-Versicherer frei aussuchen (Kfz-Haftpflicht plus Kaskoversicherung auf Wunsch).

Alternativ können Sie in den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag für dieses Auto einsteigen. Diese Police wird dann auf Ihre persönliche Situation hin angepasst.

Wo melde ich den Gebrauchten um?

Die Ummeldung muss an der für ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erfolgen.Sie müssen dort persönlich vorbeikommen. Sie können aber auch einen Vertreter (Einzelperson oder Firma) mittels einer schriftlichen Vollmacht mit dem Halterwechsel beauftragen.Die Ummeldung eines Pkw per Internet ist noch nicht möglich.

Was muss ich vorlegen?

Auf der Kfz-Zulassungsstelle sollten Sie folgende Unterlagen dabei haben:

• Personalausweis oder Reisepass samt Meldebestätigung
• Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
• Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
• Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht/Eintrag im Fahrzeugschein)
• ausgefüllte Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat)
• bisherige Kennzeichen

Was kostet der Halterwechsel?

Die Gebühren für die Ummeldung eines Pkw betragen rund 29 Euro.
Neue Kennzeichen kosten extra (Beauftragung und Anfertigung).

Antworten auf Ihre Fragen

Ab wann brauche ich die Versicherung?

Die Kfz-Versicherung für Ihr neues Fahrzeug brauchen Sie als neuer Halter spätestens ab dem Tag, an dem Sie den Pkw auf sich an- beziehungsweise ummelden. Dieses Datum geben Sie auch beim Abschluss der Kfz-Versicherung an.

Kann ich das Kennzeichen behalten?

Sie können das Kennzeichen Ihres bisherigen Pkw auch für das neue Fahrzeug verwenden. Voraussetzungen hierfür sind:

  • Das alte Auto ist abgemeldet, komplett stillgelegt oder verschrottet worden
  • Die Kennzeichenkennung ist noch frei. (Sie können sich diese bei der Zulassungsstelle im Zuge der Abmeldung freihalten lassen.)

Wenn Sie hingegen einen zugelassenen Gebrauchtwagen kaufen und dessen Kennzeichen weiter verwenden wollen, ist nur das möglich, wenn:

  • der bisherige Halter zustimmt und Ihnen die Kennzeichen überlässt.
  • der Wagen weiterhin im selben Zulassungsbezirk gemeldet ist und die Ortskennung mit dem Zulassungsbezirk übereinstimmt.

Auto anmelden

Ihr Auto melden Sie bei der Zulassungsstelle an. Der Pkw muss dafür eine gültige Kfz-Versicherung sowie Hauptuntersuchung haben.

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Der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung ist freiwillig. Der Kaskoschutz wird als Teilkasko oder als erweiterte Vollkasko angeboten.

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