Ziehen Sie um, sollten Sie Ihrer Kfz-Versicherung umgehend Ihre neue Anschrift mitteilen. Das schreibt die sogenannte Anzeigepflicht vor.
Ein Umzug kann außerdem den Versicherungsbeitrag für Ihr Auto verändern, da wichtige Bedingungen angepasst werden:
1. Durch einen Umzug kann sich die Regionalklasse Ihres Pkw ändern. Der Grund: An Ihrem neuen Wohnort kann das Versicherungsrisiko anders sein als bisher. Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag wird daraufhin neu berechnet.
Wo Ihr Auto parkt, ist beitragsrelevant. Steht der Pkw nun zum Beispiel in einer Garage statt wie bisher am Straßenrnd, ist er sicherer als zuvor untergebracht. In vielen Tarifen gibt es dafür einen Beitragsrabatt.
Verändert sich durch den Umzug etwa Ihr Weg zur Arbeit, kann das im Jahr einige tausend Kilometer ausmachen. Schätzen Sie deshalb Ihre Jahreskilometer neu und teilen Sie die Veränderung der Kfz-Versicherung mit. Fahren Sie weniger, wird auch der Versicherungsschutz günstiger.
Einige Tarife beinhalten einen Beitragsrabatt, wenn Sie in der eigenen Wohnung oder dem Haus wohnen. Ziehen Sie von der Mietswohnung ins Eigenheim, kann es daher nicht schaden, der Autoversicherung die neue Wohnsituation mitzuteilen
Mit einem Umzug verändert sich manchmal auch die Anzahl der Fahrer – etwa, weil nun auch Ihr Partner den Pkw nutzt. Ein neuer Fahrerkreis muss ebenfalls der Versicherung gemeldet werden.
Nein, Sie benötigen weitere Dokumente und Nachweise, um ein Fahrzeug zuzulassen. Welche das sind, erfahren Sie hier »
Einige Versicherungsanbieter gewähren Rabatte, wenn Sie zusätzlich zum Auto auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Geben Sie es deshalb bei Ihrem Kfz-Versicherer an, wenn Sie umzugsbedingt nun zum Beispiel eine Bahncard oder ein ÖPNV-Jahresticket haben.
Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen, müssen Sie Ihr Auto „unverzüglich” bei der dortigen Kfz-Zulassungsstelle ummelden.
Sie können auch einen Vertreter (Einzelperson oder Firma) mittels einer schriftlichen Vollmacht mit der Ummeldung beauftragen.
Diese Unterlagen sollten Sie zur Ummeldung mitnehmen:
Die Kfz-Kennzeichen dürfen Sie weiter benutzen. Das gilt bundesweit.
Die Zulassungsbehörde verlangt im Durchschnitt: