Ob eine Werkstattbindung sinnvoll ist, kommt auf die Umstände an. Ein solcher Tarif kommt nicht für jeden Versicherungsnehmer in Frage.Bei Vereinbarung eines Werkstattbindungstarifes erklärt sich der Versicherungsnehmer bereit, bei einem Schadenfall an seinem Auto in der Teil- und Vollkaskoversicherung die Reparatur in einer vom Versicherungsunternehmen festgelegten Werkstatt vornehmen zu lassen.
Der Kfz-Versicherer arbeitet dafür mit Werkstätten zusammen, mit denen die Gesellschaft Rahmenverträge geschlossen hat.
Der Kunde hat keinen Einfluss darauf, ob sein Pkw in einer Markenwerkstatt oder einer freien Kfz-Werkstätte beziehungsweise in einer Filiale einer Werkstattkette repariert wird.
Die Vertragswerkstatt der Autoversicherung ist jedoch dazu verpflichtet, beschädigte Fahrzeuge fachgerecht anhand der Herstellervorgaben instand zu setzen.
In der Regel profitiert ein Versicherter gleich mehrfach von einer Werkstattbindung:
Versicherungsnehmer, die eine Werkstattbindung eingegangen sind und ihr Fahrzeug im Kasko-Schadenfall dennoch in eine andere Werkstatt bringen, müssen mit einer Vertragsstrafe rechnen.
Dies kann sich in einer Erhöhung der Selbstbeteiligung oder prozentualen Beteiligung am Reparaturbetrag widerspiegeln.
Autobesitzer von Leasingfahrzeugen sowie fremdfinanzierten Pkw sollten Tarife mit freier Werkstattwahl wählen.
Hier ist eine Werkstattbindung durch die Kfz-Versicherung oftmals vertraglich durch den Leasinggeber oder die finanzierende Bank ausgeschlossen.
Reparaturen dürfen hier nur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt durchgeführt werden.
Neuwagen können ihre Herstellergarantie verlieren, wenn die von der Versicherung festgelegte Werkstatt keine Originalteile verwendet oder keine Vertragswerkstatt ist.