Um mit einem Auto auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, muss es angemeldet sein. Die Anmeldung erfolgt bei der für den Wohnort des Autohalters zuständigen Zulassungsbehörde.
Das kann das Landratsamt beziehungsweise in Großstädten das Bürgerbüro oder das Kreisverwaltungsreferat sein.

Auto anmelden – wie geht das?

Die Anmeldung eines Autos muss immer noch persönlich erledigt werden. Online ist dies bundesweit noch nicht möglich.
Entweder erscheinen Sie selbst auf der Behörde. Alternativ können Sie auch einen Vertreter damit beauftragen. Das kann ein Bekannter oder ein Zulassungsdienst sein. Bei Neuwagen übernimmt oft auch das Autohaus diesen Service.
Wenn Sie eine Vertretung mit der Anmeldung beauftragen, müssen Sie dafür eine entsprechende unterschriebene Vollmacht ausstellen und eine Kopie Ihres Ausweises mitgeben. Ihre Vertretung muss sich beim Anmelden ebenfalls ausweisen. Eine Vollmacht gibt es hier.

Was brauche ich für die Anmeldung?

Damit ein Pkw in Deutschland erfolgreich angemeldet werden kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Das Auto ist verkehrssicher. Bei Neufahrzeugen bis zu 3 Jahren nach der Erstzulassung ist die Verkehrssicherheit automatisch gegeben. Bei Gebrauchtwagen muss eine gültige Prüfbescheinigung zur Hauptuntersuchung vorliegen (TÜV, DEKRA, KÜS etc.).
  2. Für das Auto besteht eine gültige Kfz-Versicherung. Den Kfz-Versicherungsschutz weisen Sie bei der Anmeldung durch die siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) nach, die Sie von Ihrem Kfz-Vrsicherer bekommen haben.