Bevor Sie einen Gebrauchtwagen neu auf sich zulassen können, benötigen Sie eine Kfz-Versicherung.
Da es sich faktisch um eine Neuanmeldung eines Fahrzeuges handelt, dürfen Sie Ihren Kfz-Versicherer frei aussuchen (Kfz-Haftpflicht plus Kaskoversicherung auf Wunsch).
Alternativ können Sie in den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag für dieses Auto einsteigen. Diese Police wird dann auf Ihre persönliche Situation hin angepasst.
Die Ummeldung muss an der für ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erfolgen.Sie müssen dort persönlich vorbeikommen. Sie können aber auch einen Vertreter (Einzelperson oder Firma) mittels einer schriftlichen Vollmacht mit dem Halterwechsel beauftragen.Die Ummeldung eines Pkw per Internet ist noch nicht möglich.
Auf der Kfz-Zulassungsstelle sollten Sie folgende Unterlagen dabei haben:
• Personalausweis oder Reisepass samt Meldebestätigung
• Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
• Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
• Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht/Eintrag im Fahrzeugschein)
• ausgefüllte Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat)
• bisherige Kennzeichen
Die Gebühren für die Ummeldung eines Pkw betragen rund 29 Euro.
Neue Kennzeichen kosten extra (Beauftragung und Anfertigung).
Die Kfz-Versicherung für Ihr neues Fahrzeug brauchen Sie als neuer Halter spätestens ab dem Tag, an dem Sie den Pkw auf sich an- beziehungsweise ummelden. Dieses Datum geben Sie auch beim Abschluss der Kfz-Versicherung an.
Sie können das Kennzeichen Ihres bisherigen Pkw auch für das neue Fahrzeug verwenden. Voraussetzungen hierfür sind:
Wenn Sie hingegen einen zugelassenen Gebrauchtwagen kaufen und dessen Kennzeichen weiter verwenden wollen, ist nur das möglich, wenn: