Hier finden Sie direkte Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen. Nutzen Sie zur näheren Information auch die weiterführenden Links:
Welche Schadenfreiheitsklasse Sie haben, steht auf der letzten Beitragsrechnung. Dort sind die Schadenfreiheitsklassen sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch - sofern abgeschlossen - für die Vollkasko aufgeführt. Siehe: Schadenfreiheitsklasse »
SF-Klassen können innerhalb der Familie übernommen werden oder von Personen, die mit dem Übertragenden zusammenleben. Zudem muss der Empfänger zuvor regelmäßig mit dem Pkw des übertragenden gefahren sein. Der Übertragende verliert dabei alle SF-Klassen, wogegen der Empfänger nur schadenfreie Jahre seit dem Erwerb des Führerscheins angerechnet bekommt. Siehe: SF-Klasse übertragen »
Jeder Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist vom Kfz-Versicherer ein bestimmter Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) zugeordnet. Dadurch reduziert sich der zu zahlende Beitragssatz. Mehrere SF-Klassen können einen identischen SF-Rabatt haben. Siehe: Schadenfreiheitsrabatt »
Sie können zu einem neuen Kfz-Versicherer wechseln, indem Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung fristgerecht kündigen. Das ist zum Ende eines laufenden Versicherungsvertrages möglich sowie bei einer Sonderkündigung. Bei einem Fahrzeugwechsel gibt es keine Kündigungsfrist. Eine leistungsstarke und dennoch günstige Kfz-Versicherung finden Sie bei CHECK24. Siehe: Kfz-Versicherung wechseln »
Einen gebrauchten Pkw können Sie auf der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle auf sich zulassen. Bei einem Halterwechsel können Sie generell die Kfz-Versicherung für Ihr Auto frei wählen. Siehe: Halterwechsel beim Auto »
Wenn Sie sich ein anderes Auto zulegen, wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Kfz-Zulassungsstelle und legen dort die notwendigen Papiere vor. Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie die Kfz-Versicherung für das Auto immer frei wählen. Siehe: Fahrzeugwechsel »
Für die Kfz-Versicherung gilt eine reguläre Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsablauf. Die Verträge enden in den meisten Fällen mit dem 31. Dezember eines Jahres. Bei unterjährigen Verträgen steht das Datum in der Police. Siehe: Kfz-Versicherung kündigen »
Es gibt diverse Möglichkeiten zur Sonderkündigung: etwa nach einem von Ihrer Kfz-Versicherung abgewickelten Schadensfall oder nach einer Beitragserhöhung. Hier gilt jeweils eine Kündigungsfrist von einem Monat. Bei Verkauf Ihres Pkw (Halterwechsel) greift die Kündigung nach dem Tag der Abmeldung. Siehe: Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung »
Nach dem Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung über CHECK24 können Sie Ihre aktuelle Kfz-Police online über CHECK24 kündigen. Wir übermitteln die Kündigung fristgerecht an die Gesellschaft: ohne Papier und Unterschrift, aber rechtssicher. Siehe: 1-Klick-Kündigungsservice von CHECK24 »
Teilkasko und Vollkasko unterscheiden sich in den Versicherungsleistungen. Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet immer den Teilkaskoschutz. Wir zeigen die Unterschiede von Teil- und Vollkasko auf, erläutern die Vorteile der beiden Kaskoversicherungen und geben Tipps, wie Sie Beitrag sparen können. Siehe: Teilkasko oder Vollkasko »
Maßgeblich für eine günstige Kfz-Versicherung für den Zweitwagen ist dessen Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Besonders kundenfreundlich ist es, wenn der Zweitwagen in die gleiche SF-Klasse wie der Erstwagen eingestuft wird. Übrigens: Das Zweitfahrzeug kann auch bei einem anderen Kfz-Versicherer als dem des Erstwagens versichert werden. Siehe: Zweitwagen versichern »
Nur Autos mit TÜV und einer Kfz-Versicherung können angemeldet werden. Für die Anmeldung gehen Sie zur Zulassungsstelle. Wichtige Unterlagen sind unter anderem: Ausweispapiere und Fahrzeugpapiere. Siehe: Auto anmelden »
Zum Abmelden des Autos auf der Zulassungsstelle brauchen Sie Ihren Ausweis, die Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen. Die Kfz-Abmeldung können Sie – mittels Vollmacht – auch von jemand anderem durchführen lassen. Siehe: Auto abmelden »
Bei einem Umzug müssen Sie die neue Anschrift gleich Ihrer Kfz-Versicherung mitteilen. Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag wird auch neu berechnet. Außerdem müssen Sie das Auto ummelden. Siehe: Umzug - das ist zu erledigen »
Kfz-Versicherer gewähren zahlreiche Rabatte – von A wie Alleinfahrer-Rabatt bis Z wie Zweitwagen-Rabatt. So können Sie den Beitrag zur Kfz-Versicherung deutlich reduzieren. Siehe: Alle Rabatte in der Kfz-Versicherung »
Fahranfänger können den Beitrag zur Kfz-Versicherung reduzieren, indem das Auto z.B. als Zweitwagen über die Eltern versichert wird. Siehe: Fahranfänger in der Kfz-Versicherung »