Die Teilkasko (TK) und die Vollkasko (VK) unterscheiden sich im Umfang der Versicherungsleistungen.
Vollkasko bietet Rundumschutz
In einer Vollkasko ist die Teilkasko immer enthalten. Die Vollkasko hat also wesentlich mehr Leistungen.
Die Kosten für eine Teilkasko oder Vollkasko berechnet jeder Kfz-Versicherer individuell.Unsere Beispielrechnungen zeigen die Kosten für eine Teilkasko (Gebrauchtwagen) und für eine Vollkasko (Neuwagen).
Info zur Berechnungsgrundlage: Fahrzeugwechsel, Mann (geb. 1973), verheiratet, Angestellter, keine Kinder, VW Golf VII 1.4 TSI EcoFuel (0603/BKB), Erstzulassung April 2014, Zulassung und Versicherung auf VN April 2019, Barkauf, nur private Nutzung, 12.000 km/Jahr, Fahrer: Versicherungsnehmer und Ehepartner (geb. 1974), Mietwohnung, Garage, ADAC, Haftpflicht (SF 20) und Vollkasko (SF 20), Werkstattwahl frei, jährliche Zahlung, keine Punkte, 80636 München; Erhebung: 04. März 2019.
CHECK24 empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer Teilkasko.
Ob zusätzlich eine Vollkasko für Ihren Pkw sinnvoll ist, hängt vom Alter und Wert des Wagens ab.Vor allen Dingen ist dieser Versicherungsschutz für neuwertige und teure sowie geleaste Fahrzeuge wichtig.
Teilkaskoversicherung:
Vollkaskoversicherung:
Eine Kaskoversicherung ergänzt die Kfz-Haftpflicht und zahlt, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird. Sie können Ihren Pkw dann auf Kosten der Versicherung reparieren lassen oder bekommen einen Schadenersatz.
Für grob fahrlässig verursache Kaskoschäden muss Ihre Versicherung unter Umständen nicht aufkommen. Am Besten wählen Sie einen Kaskotarif, der auch grobe Fahrlässigkeit absichert. Im Kfz-Versicherungsrechner von CHECK24 können Sie gezielt nach solchen Angeboten filtern. Setzen Sie den Filter „Grobe Fahrlässigkeit” nach dem Vergleichsergebnis, dann werden Ihnen sofort nur noch Tarife mit dieser Leistung angezeigt.
Sie werden nur bei einem Vollkaskoschaden zurückgestuft. Die Rückstufung erfolgt zum nächsten Versicherungsjahr anhand der Rückstufungstabelle Ihres Kfz-Versicherers. Was das konkret für Sie bedeutet, teilt Ihnen Ihr Versicherer mit dem Abschlussbericht des Schadenfalles schriftlich mit. Hier können Sie sich grundsätzlich zur Rückstufung informieren.