Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie sich Ihre Kfz-Versicherung immer frei aussuchen. Das gilt bei einem Neuwagen ebenso wie bei einem Gebrauchten. Wählen Sie entweder den gleichen Kfz-Versicherer wie bislang oder einen anderen Anbieter.Es bleibt Ihnen auch überlassen, ob Sie für den Pkw allein die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht abschließen oder den Wagen zusätzlich mit einem Kaskoschutz absichern.
Umgehend nach dem Kauf. Sie können Ihr neues Auto nur zulassen, wenn Sie einen Kfz-Versicherungsschutz für diesen Pkw vorweisen können. Dieser beginnt mit dem Tag der Anmeldung.Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in der Kfz-Haftpflicht sowie in der Vollkasko werden in der Regel übernommen, sofern kein Unfall oder Schaden reguliert worden ist.Eine bestehende Kfz-Versicherung weisen Sie mit der eVB-Nummer nach.Diese elektronische Versicherungsbestätigung (das ist ein Code aus Buchstaben und Zahlen) erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer nach Abschluss der Versicherung umgehend übermittelt. Die eVB-Nummer müssen Sie auf der Kfz-Zulassungsbehörde vorlegen.
Bei einem nicht abgemeldeten Gebrauchtwagen können Sie auf Wunsch die bestehende Kfz-Versicherung behalten. Der Grund: Die Kfz-Versicherung läuft auf den Pkw.Der bestehende Vertrag wird lediglich an Ihre persönliche Situation (etwa Wohnort, Fahrerkreis, Jahresfahrleistung) angepasst. Die Jahresprämie wird dann entsprechend neu berechnet.CHECK24 empfiehlt auch in diesem Fall den Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung.
Das hängt davon ab, was mit Ihrem alten Auto geschieht:
Achten Sie beim Verkauf Ihres Autos darauf, dass der neue Besitzer den Wagen gleich auf sich ummeldet. Sonst laufen Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung weiter auf Ihren Namen.
Bei der Kfz-Steuer müssen Sie sich um nichts kümmern (hier können Sie Ihre aktuelle Kfz-Steuer berechnen »).Bei der Zulassung geben Sie eine ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ab. Der für die Kfz-Steuer zuständige Zoll erhält eine Meldung von der Kfz-Zulassungsbehörde.Der Einzug und der Stopp samt etwaiger Rückzahlung erfolgt automatisch.
Ihr Auto melden Sie bei der Zulassungsstelle an. Der Pkw muss dafür eine gültige Kfz-Versicherung sowie Hauptuntersuchung haben.
MEHR ERFAHRENWenn Sie sich einen Gebrauchtwagen kaufen, müssen Sie den Pkw im Rahmen des Halterwechsels auf sich umschreiben lassen.
MEHR ERFAHRENFür den Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung ist es wichtig, dass Sie den Vertrag rechtzeitig kündigen und die Wechselfrist beachten.
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