Nur mit einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) können Sie ein Auto zulassen. Wir beantworten dazu alle Fragen. Zum Beispiel, wie Sie schnell eine eVB bekommen, wie lange sie gültig ist und wann Sie diese benötigen.

Wie bekomme ich eine eVB-Nummer?

Eine eVB-Nummer bekommen Sie vom Kfz-Versicherer Ihrer Wahl. Dafür stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz für ein konkretes Fahrzeug.

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Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Das hängt von der Versicherungsgesellschaft ab.

Innerhalb des Gültigkeitzeitraumes können Sie die eVB-Nummer jederzeit für die Zulassung des Pkw nutzen. Danach verfällt sie automatisch.

Kann ich mit einer eVB-Nummer mehrere Fahrzeuge anmelden?

Nein, als Privatperson können Sie eine eVB-Nummer nur einmal verwenden. Wenn Sie ein weiteres Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie dafür eine weitere, neue Versicherungsbestätigung.

Antworten auf Ihre Fragen

Welche Vorteile hat die eVB-Nummer?

1. Es vereinfacht und beschleunigt das Zulassungsverfahren.
2. Die eVB-Nummer ist relativ fälschungssicher, Missbrauch wird so erschwert.

Kann ich eine eVB-Nummer nutzen und danach die Versicherung wechseln?

Ja, das geht. Widerrufen Sie beispielsweise den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen und wechseln die Versicherung, ist der erste Abschluss damit erledigt.

Sie zahlen dann lediglich für den kurzen Zeitraum, in dem der erste Versicherungsschutz aktiv war.

Was tun, wenn die Zulassungsstelle die eVB-Nummer nicht akzeptiert?

Es kann vorkommen, dass die Zulassungsstelle die von Ihnen vorgelegte eVB-Nummer nicht akzeptiert.

Der Grund kann sein, dass die damit abgefragten Versicherungsdaten nicht mit denen im Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen.

So muss beispielsweise die eVB-Nummer auf den Namen des Fahrzeughalters ausgestellt sein.

Gibt es hier Probleme, rufen Sie umgehend Ihre Kfz-Versicherung an. Die Mitarbeiter im Kundenservice können Ihnen sicher weiterhelfen und die Daten aktualisieren.

Dann erhalten Sie direkt eine neue eVB-Nummer, mit der Sie das Auto zulassen können.

Benötige ich eine eVB-Nummer für eine Kaskoversicherung?

Nein, es wird keine gesonderte eVB-Nummer ausgestellt.

Der Grund: Für die Zulassung ist eine freiwillige Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) unerheblich.

Bekomme ich eine eVB-Nummer trotz Schufa-Eintrag?

Ja. Da die damit abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen gehört, darf ein Versicherungsunternehmen Ihren Aufnahmeantrag nicht ablehnen – und zwar unabhängig davon, wie es um Ihre Bonität laut Schufa bestellt ist.

Aber keine Regel ohne Ausnahmen:

Bei Privatinsolvenz oder eidesstattlichen Versicherung gegenüber einem Gerichtsvollzieher kann die Versicherung die Erteilung einer eVB-Nummer ablehnen. Das gilt auch, wenn Sie in der Vergangenheit bereits dort Kunde waren.

Eine Kaskoversicherung hingegen kann eine Autoversicherung ohne Angaben von Gründen ablehnen.

Reicht die eVB Nummer für die Zulassung?

Nein, Sie benötigen weitere Dokumente und Nachweise, um ein Fahrzeug zuzulassen. Welche das sind, erfahren Sie hier »