Was muss ich beim Wechsel beachten?
Das sollten Sie tun:
- Versicherungsangebote vergleichen
- Wunschtarif abschließen
- laufenden Vertrag fristgerecht kündigen
- Beitrag pünktlich bezahlen
Das brauchen Sie:
Für den Versicherungsvergleich benötigen Sie Informationen zum Fahrzeug, zu den Fahrern, zur bisherigen Versicherung, zu etwaigen Schäden und zu Ihren Schadenfreiheitsklassen.
Das sollten Sie beachten:
Achten Sie darauf, dass der Wechsel der Autoversicherung lückenlos ist.
Das bedeutet: Mit dem Ablauf des letzten Versicherungstages bei der bisherigen Gesellschaft schließt der neue Versicherungsschutz ohne Unterbrechung an.
Was kostet mich ein Kfz-Versicherungswechsel?
Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, fallen dafür grundsätzlich keine Kosten an!
- Wenn Sie über CHECK24 einen neuen Tarif abschließen, erledigen wir gerne für Sie kostenlos die Kündigung. Dafür nutzen Sie unseren 1-Klick-Kündigungsservice.
- Sie können die Kündigung alternativ auch per Post oder Fax an das jeweilige Kundencenter der Versicherungsgesellschaft schicken.
Bekomme ich beim Wechsel eine neue eVB-Nummer?
Bei einem Wechsel der Autoversicherung erhalten Sie vom neuen Anbieter eine Nummer. Diese elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB) ist eine siebenstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen.
Die eVB-Nummer erhalten Sie nach dem Kfz-Versicherungsantrag schnell per E-Mail oder auf Ihr Smartphone.
Die eVB-Nummer ist fahrzeugbezogen. Sie gilt nur für das versicherte Auto.
Kann ich auch mit einem Leasingwagen die Kfz-Versicherung wechseln?
Auch bei einem Leasingfahrzeug ist ein Wechsel prinzipiell problemlos möglich. Achten Sie darauf, was für einen Leasingvertrag Sie abgeschlossen haben.
Nur Leasingvertrag für Pkw
Ist lediglich der Pkw geleast und Sie bezahlen für die Nutzung des Wagens einen monatlichen Beitrag, dann können Sie die Versicherung frei wählen und somit auch wechseln.
Trifft dies bei Ihnen zu, sollten Sie beim Anbieter- beziehungsweise Tarifwechsel darauf achten:
Der Tarif sollte eine freie Werkstattwahl beinhalten. Bei einer Werkstattbindung kann es im Schadensfall zu Problemen (Garantie) mit dem Leasinggeber kommen.
Leasingvertrag inklusive Kfz-Versicherung
Manche Pkw-Leasingverträge sind Komplettangebote, die auch den entsprechenden Kfz-Versicherungsschutz beinhalten.
Haben Sie einen solchen Leasingvertrag abgeschlossen, dann sind Sie während der Leasinglaufzeit an die abgeschlossene Kfz-Versicherung gebunden und können erst danach wechseln.
Kann ich meine Prozente beziehungsweise Rabatte mitnehmen?
Bei einem Wechsel der Autoversicherung übernimmt der neue Anbieter Ihre Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen).
Die damit verbundenen Prozente auf den Versicherungsbeitrag in Form der Schadenfreiheitsrabatte (SF-Rabatte) legt jedoch jeder Autoversicherer selbst fest. Die neuen Prozente können also von den bisherigen abweichen.
Kann ich auch vorzeitig wechseln?
Für einen vorzeitigen Wechsel der Kfz-Versicherung vor Vertragsende muss einer der beiden Gründe gegeben sein:
- Die Kfz-Versicherung erhöht die Preise.
- Sie haben der Versicherung einen Schaden am Auto gemeldet.
In beiden Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag sofort kündigen.
- Für die Kündigung haben Sie 1 Monat Zeit.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Der Kündigungsgrund muss genannt sein.
Wie funktioniert der Wechsel bei einem Zweitwagen?
Sie können auch die Kfz-Versicherung Ihres Zweitwagens wechseln.
Beachten Sie dabei die geltenden Wechselbedingungen:
- Ende der Vertragslaufzeit (steht in Ihren Versicherungsunterlagen)
- Sonderkündigung nur bei Beitragserhöhung und Versicherungsschaden
- Kündigungsfrist von einem Monat
Mit dem Versicherungsvergleich für Zweitwagen finden Sie schnell und einfach heraus, ob sich ein Wechsel der Zweitwagenversicherung für Sie lohnt!
Kann ich nach einem Umzug die Versicherung wechseln?
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, können Sie nicht vorzeitig wechseln.
Das gilt auch dann, wenn durch den Umzug Ihre Kfz-Versicherung teurer wird. Denn wenn sich die Postleitzahl Ihres Wohnortes ändert, berechnet die Versicherung den Beitrag für das versicherte Auto neu. Wegen einer anderen Regionalklasse kann es hier zu Veränderungen kommen.
Muss ich den Wechsel meiner Kfz-Versicherung einem Amt melden?
Nein, eine Meldung Ihrerseits ist nicht erforderlich. Das erledigt Ihr neuer Kfz-Versicherer. Er übermittelt die Informationen an die Zulassungsstelle.