Campordnung

  1. Die Anmeldung erfolgt direkt nach Ankunft im Surfcamp bei der Campleitung.
  2. Das Gelände ist sauber zu halten (Abfälle, auch Zigaretten, in die dafür vorgesehenen Müllbehälter werfen. Volle Müllsäcke gehören in die Müllcontainer).
  3. Die sanitären Anlagen sind sauber zu halten. Material zum Reinigen (Wischer) befindet sich in den sanitären Anlagen (die sanitären Anlagen werden täglich gereinigt, Ihr solltet sie aber natürlich in Eurem eigenen Interesse so sauber wie möglich halten).
  4. Die Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr ist einzuhalten.
  5. Schäden an Material, Zelten oder sonstigen Geländeeinrichtungen sind unverzüglich der Campleitung bzw. dem Hafenkontor zu melden.
  6. Die Nutzung des Inventars des Küchen- und Aufenthaltshauses bzw. –Zeltes (Tische, Bänke, Geschirr, etc.) ist nur Gruppengästen gestattet. Die Nutzung muss in der jeweiligen Lokalität stattfinden. Die Reinigung (z. B. von Geschirr) erfolgt direkt nach dem Essen an der vorgesehenen Spüle.
  7. Die Feuerstelle muss nach Benutzung aufgeräumt und Grills müssen gesäubert werden.
  8. Nicht verbrauchte Nahrungsmittel werden in den Küchen gelagert.
  9. Die Wassersportgeräte werden nach Benutzung (auch bei kurzen Pausen!) aus dem Wasser geholt und in die jeweiligen Ständer gebracht. Ausnahme: Surfbretter können tagsüber (so lange sie noch gebraucht werden) auch am Strand gelagert werden.
  10. Die Surfanzüge werden nach Gebrauch gesäubert und auf die Bügel an den Hütten gehängt (nicht Bäume oder Zäune).
  11. In Schilfzonen ist Wassersport absolut verboten.
  12. Die Fahrrinne ist auf dem kürzesten Weg zu überqueren (Schiffe haben Vorfahrt!), schwimmen ist in der Fahrrinne polizeilich verboten.
  13. Unbefugten (alle Personen, die sich nicht bei der Campleitung angemeldet haben) ist der Aufenthalt auf dem Gelände untersagt.
  14. Die Campleitung haftet nur im Rahmen bestehender
  15. Versicherungsverträge, jedoch nicht für Schäden, Unfälle, Verluste, wetterbedingte Ausfälle & Verspätungen jeglicher Art.
  16. Bei Gruppenfahrten sind die leitenden Personen für die Einhaltung der Campordnung verantwortlich.